Das Jugendamt kann im Rahmen des § 13 Förderung durch eine Maßnahme der Jugendsozialarbeit in die Wege leiten. Dazu muss ein Antrag auf Jugendhilfe gestellt werden, der dann geprüft wird. Er wird bei dem örtlichen Jugendamt des Wohnortes gestellt. Das Jugendhilfeangebot fördert junge Menschen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren. Die Unterbringungskosten werden für den Antragsteller zu 100 % übernommen.
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
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(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden.
Die sozialpädagogische Begleitung in den Jugendwohnheimen und den anderen Wohnformen in Köln beinhaltet im wesentlichen Beratung, Anleitung und konkrete Hilfen in besonderen Lebenslagen. Der Förderungsrahmen enthält bei Bedarf folgende Hilfestellungen für den jungen Menschen:
Bei Bedarf kommen noch personenbezogene Zusatzleistungen, wie z. B. Sprachförderung, Schulförderung, psychologische Beratung / Therapie hinzu.